Ein kurzer Überblick über die Förderprogramme für private Poolbesitzer in Italien, um ihnen bei der scheinbar letzten Chance zu helfen, die Hälfte ihrer Kosten zurückzuerhalten..
Das italienische Haushaltsgesetz für 2026 bestätigt die Bauförderungsmaßnahmen des Vorjahres, ohne neue einzuführen. Wichtiger noch: Entgegen der ursprünglichen Ankündigung wurden die Steuersätze um weitere zwölf Monate verlängert; die Senkung ist nun für 2027 geplant. Diese Verlängerung kommt insbesondere den Eigentümern* von Erstwohnungen zugute. Ihre Renovierungsprojekte, die die Voraussetzungen erfüllen, sind laut Finanzbehörde weiterhin für eine 50%ige Kostenerstattung (bis maximal 96,000 EUR, also eine Rückerstattung von 48,000 EUR) in Form eines Steuerabzugs über die zehn Jahre nach Abschluss der Arbeiten förderfähig. Ab dem nächsten Jahr sinkt der Prozentsatz für Erstwohnungen um fast ein Drittel, von 50 % auf 36 %, während er für Zweitwohnungen proportional weniger stark reduziert wird, nämlich von derzeit 36 % auf 30 %.
Arbeiten im Zusammenhang mit Schwimmbädern
Da die Prämie für Sanierungen gilt, werden Anreize nicht für den Neubau von Schwimmbädern gewährt, sondern nur für die Instandsetzung bestehender Anlagen. Sowohl private als auch gemeinschaftliche Schwimmbäder sind förderfähig, jedoch nur bei bestimmten Maßnahmen, die je nach Art des Schwimmbads variieren. Bei einem Schwimmbad in einer einzelnen Wohneinheit ist nur eine Renovierung förderfähig, die die bestehenden Merkmale verändert. Bei einem Schwimmbad in einer Gemeinschaftsanlage hingegen wird die Prämie nur für Reparaturen und Verstärkungen der Konstruktion gewährt, wobei die bestehenden Merkmale wie Materialien, Form und Farben erhalten bleiben müssen.
Tatsächliche Erfüllung
Kunden, die sich mit der Absicht, die oben genannten Arbeiten durchführen zu lassen, an ein Schwimmbadunternehmen wenden, müssen alle Zahlungen ausschließlich per „bonifico parlante“ leisten. Für ein Ergebnis, das allen Vorschriften entspricht, ist es unerlässlich, nur mit Branchenspezialisten zusammenzuarbeiten.
*Für Steuerzahler mit einem Einkommen von über 75,000 EUR gelten Abzugsgrenzen.
Quelle: Italienische Steuerbehörde