Hausbonus: Letztes Jahr der 50% Steuerabzug für Eigentümer eines ersten Hauses mit Schwimmbad in Italien...


Ein kurzer Überblick über die Anreize für private Poolbesitzer in Italien, um ihnen bei der Navigation durch ihre scheinbar letzte Chance zu helfen, die Hälfte der Ausgaben zurückzuerhalten..

Für 2026 hat das italienische Haushaltsgesetz die Bauanreize des letzten Jahres bestätigt, ohne neue hinzuzufügen. Wichtiger ist, dass es die gleichen Steuersätze für weitere 12 Monate verlängert hat, entgegen der ursprünglichen Ankündigung: Ihre Reduzierung ist nun für 2027 geplant. Diese Verlängerung kommt insbesondere den Eigentümern* erster Häuser zugute, deren Renovierungsprojekte, die die Anforderungen erfüllen, laut der Steuerbehörde weiterhin für eine Rückerstattung von 50% der angefallenen Ausgaben (bis zu maximal EUR 96.000, also eine Rückerstattung von EUR 48.000) in Form eines Steuerabzugs über das Jahrzehnt nach der Arbeit berechtigt sind. Ab dem nächsten Jahr wird der Prozentsatz für erste Häuser fast um ein Drittel sinken, von 50% auf 36%, während er für Zweitwohnsitze proportional weniger reduziert wird, von derzeit 36% auf 30%.

Arbeiten im Zusammenhang mit Swimmingpools

Da der Bonus auf Renovierungen angewendet wird, sind Anreize für den Bau neuer Swimmingpools nicht verfügbar, sondern nur für die Wiederherstellung zuvor angelegter Anlagen. Sowohl private als auch Eigentumswohnungen-Pools sind für die Abzüge berechtigt, aber nur, wenn eine spezifische Intervention durchgeführt wird, die je nach Typ variiert. Für eine Poolbindung an eine einzelne Wohneinheit ist nur eine Renovierung, die die bestehenden Merkmale verändert, förderfähig. Im Gegensatz dazu ist bei einem Pool in Gemeinschaftsbereichen der Anreiz nur für Reparaturen und Verstärkungen der Struktur verfügbar, wobei die bestehenden Eigenschaften, Materialien, Form und Farben erhalten bleiben.

Tatsächliche Erfüllung

Kunden, die mit der Absicht, die oben genannten Arbeiten durchzuführen, ein Schwimmbadunternehmen kontaktieren, müssen alle Zahlungen nur per sogenannten ‚bonifico parlante‘ leisten. Für ein Ergebnis, das allen Vorschriften entspricht, ist es unerlässlich, nur mit Branchenexperten zusammenzuarbeiten.

*Für Steuerzahler mit einem Einkommen über EUR 75.000 gelten absetzbare Grenzen.

Source: Italy’s Revenue Agency

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